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Information Pikettgeldentschädigung
Liebe werdende Eltern,
Ich gratuliere euch herzlich zu eurer Schwangerschaft. Ihr habt euch für die Betreuung durch eine Hebamme entschieden, sei es während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der Wochenbettzeit. Es ist eine besondere und intensive Zeit für euch als Familie in der ich euch fachkundig berate, begleite und euch bei Fragen zur Seite stehe.
Als eure Hebamme bin ich dafür über mehrere Wochen auf Abruf. Dies beinhaltet auch das Wochenende und die Erreichbarkeit ausserhalb der Besuche.Bei Krankheit oder Ferienabwesenheit garantiere ich euch eine kompetente Stellvertreterin.
Für eine Hausgeburt bin ich als Hebamme Tag und Nacht von der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche bis zur vollendeten 42. Schwangerschaftswoche während 24 Stunden für euch erreichbar.
Für die Betreuung in der Wochenbettzeit bin ich als Hebamme ebenfalls mehrere Wochen auf Abruf. Dasselbe gilt bei einem geplanten Kaiserschnitt da es immer wieder zu Unvorhergesehenem kommen kann.
In einzelnen Fällen bezahlt eure Wohngemeinde oder eure Krankenkasse das Pikettgeld. Jedoch ist diese Leistung nicht in der Grundversicherung enthalten. Der Betrag fällt dann zu euren Lasten.
Betrag Pikettdienst für:
Schwangerschaft: CHF 100.00
Hausgeburt: CHF 780.00
Wochenbett: CHF 120.00
Bei Fragen dürft ihr euch gerne an mich wenden.
Diese Empfehlungen werden von der Sektion AG/SO des Schweizerischen Hebammenverbandes abgegeben.